Berichterstattung im Strafverfahren! - Was ist erlaubt und was verboten? (2023)

Berichterstattung im Strafverfahren! - Was ist erlaubt und was verboten? (1)

Ob und wie die Presse über einen Beschuldigten, Angeklagten oder einen bereits Verurteilen im Rahmen eines Ermittlungs- und Strafverfahrens berichten darf und ob hierzu auch Fotos von dem Betroffenen erstellt und veröffentlicht werden dürfen, ist anhand des Einzelfalls zu ermitteln. Grundsätzlich gilt: Die berechtigten Interessen der dargestellten Person sind zu wahren. Je schwerer und außergewöhnlicher der Fall sich aber zugetragen hat, desto eher darf aufgrund des allgemeinen Informationsinteresses berichtet werden. Dieser Artikel stellt die Rechtslage dar und zeigt auf, worauf zu achten ist.

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Hierzu das Wichtigste in Kürze:

  • Fotos, Bilder und Videos von Beschuldigten, Angeklagten oder bereits verurteilten Straftätern dürfen grundsätzlich nur mit deren Erlaubnis aufgenommen und verbreiten werden.
  • Aber auch ohne Einwilligung kann die Berichterstattung mit einer Fotoveröffentlichung zulässig sein, wenn ein öffentliches Interesse hieran besteht und das Interesse der dargestellten Person hierbei zurücktritt. Je schwerer oder außergewöhnlicher die Straftat ist, desto eher überwiegt das öffentliche Informationsinteresse.
  • In jedem Falle muss die Berichterstattung gut recherchiert und objektiv gehalten sein. Sie darf grundsätzlich nicht zu einer Vorverurteilung führen oder die Resozialisierung gefährden.
  • Fotos dürfen im Gerichtssaal nur vor oder nach dem Prozess gemacht werden. Lehnt ein Beteiligter die Fotoaufnahme ab, so kann der vorsitzende Richter den Fotografen die Bildaufnahmen untersagen.
  • Gegen ungewollte Bild- oder Videoaufnahmen können sich die Betroffenen mit Unterlassen, Löschung, Herausgabe und ggf. auch Schadensersatz erwehren.

Allgemeines zu Personenbildveröffentlichungen in Strafverfahren.

Unter welchen Voraussetzungen ist die Wort- und Bildberichterstattung über Beschuldigte, Angeklagte oder bereits verurteilte Straftäter zulässig?

(Video) Luke Mockridge greift an: SPIEGEL Berichterstattung verboten | Anwalt Christian Solmecke

● Berichterstattung über Beschuldigte vor Verurteilung

● Berichterstattung über Straftäter nach Verurteilung

Wann ist die Veröffentlichung des Namens eines Beschuldigten, Angeklagten oder bereits verurteilten Straftäters im Strafverfahren zulässig?

Wann dürfen Fotos im Gerichtssaal erstellt werden? Was ist zu tun, wenn Sie keine Bildaufnahmen über sich wünschen?

Wie sieht es mit Personenfotos von weiteren Beteiligten aus?

Welche Rechte stehen Betroffenen bei einer unerlaubten Aufnahme, bzw. Verbreitung der Fotos oder Videos zu?

Weitere Informationen zum Recht am eigenen Bild finden Sie hier!

Sie befinden sich in einem Strafverfahren und wollen eine Berichterstattung verhindern? - Wir werden Ihnen helfen!

Haben Sie eine Frage oder eine Anmerkung zu diesem Thema? - Nutzen Sie die Kommentarfunktion!

Allgemeines zu Berichterstattung im Strafverfahren:

Handelt es sich um eine schwere oder außergewöhnliche Straftat, die dem Betroffenen zur Last gelegt wird, so kann dieser grundsätzlich als Person der Zeitgeschichte angesehen werden. Dies hat zur Folge, dass ein öffentliches Interesse besteht.

Vorsicht: Nicht jede Straftat ist von öffentlichem Interesse und damit als "Zeitgeschichte" zu werten!

Dennoch findet die Berichterstattungihre Grenzen in den berechtigten Interessen des Betroffenen. Hierbei ist zu unterscheiden, ob der Betroffenen (noch) nicht verurteilt wurde oder ob er wegen einer Verurteilung bereits als Straftäter feststeht.

● Verdachts-Berichterstattung über Beschuldigte oder Angeklagte vor Verurteilung:

Ist noch kein Urteil gesprochen, so wird von einer Verdachts-Berichterstattung gesprochen. Hierbei gilt:

(Video) Verdachtsberichterstattung - Wann dürfen Medien über den Verdacht einer Straftat berichten?

Durch die Berichterstattung darf es zu keiner Vorverurteilung kommen!

Ein Pressebericht oder eine Bildveröffentlichung sollte daher möglichst objektiv gehalten sein. Der Betroffene, für den immer noch die Unschuldsvermutung spricht, darf nicht-durch den Zeitungsartikel, Internetbeitrag, Fernsehbeitrag, etc.-vorverurteilt werden. Das heißt, er soll nicht so dargestellt werden, als hätte er die Tat begangen, wenn dieses noch nicht feststeht. Lediglich die objektiven Umstände wie Inhalt der Beweismittel oder Zeugenaussagen können wiedergegeben werden.

Wenn entlastende Umstände bestehen, sollen diese auch genannt werden, um eine einseitige Darstellung zu vermeiden.

Zudem muss der Sachverhalt äußerst gründlich recherchiert werden: Der Betroffene soll dadurch vor Gerüchten und wagen Vermutungen geschützt werden (siehe LG Köln, Urteil vom 18.01.2012 - 18 O 846/11).

Bei einer Bildveröffentlichung ist zu hinterfragen, ob die Wortberichterstattung durch dieFotoveröffentlichung untermalt werden darf. In jedem Falle sollten Fotos, die den Betroffenen zeigen, möglichst unkenntlich gemacht werden.

● Berichterstattung über Straftäter nach Verurteilung:

Wurde der Angeklagte für schuldig befunden, so ist auch hier eine Berichterstattung ohne Einwilligung zulässig, wenn es sich um eine besonders schwere oder außergewöhnliche Straftat handelte.

  • Vorsicht: Dennoch muss beachtet werden, dass die Strafe auch den Zweck verfolgt, erzieherisch auf den Straftäter einzuwirken. Dadurch soll nämlich ermöglicht werden, dass er sich wieder als wertvolles Mitglied in die Gesellschaft integrieren kann. Die Berichterstattung darf daher nicht den Resozialisierungsgedanken unterlaufen (siehe LG Köln, Urteil vom 18.01.2012 - 18 O 846/11).

Auch hier muss eine Berichterstattung möglichst gut recherchiert und objektiv gehalten sein.

Veröffentlichung des Namens von Beschuldigten, Angeklagten und Straftätern:

Grundsätzlich ist der wahre Name zu verbergen. Die Veröffentlichung des Namens kann zulässig sein, wenn es sich um eine berühmte Person des öffentlichen Lebens handelt oder zumindest allgemein bekannt ist. Dazu zählen Sportler, Prominente, Schauspieler, Moderatoren, etc.

Fotos vom Strafverfahren im Gerichtssaal:

Handelt es sich um ein öffentliches Verfahren, so dürfen auch Fotos vor oder nach der Verhandlung erstellt werden.

Jugendstrafverfahren sind nicht öffentlich! Über deratige Verfahren erkennbar zu berichten oder Fotos und andere Aufnahmen hierüber zu veröffentlichen, ist grundsätzlich verboten!

Während des Verfahrens dürfen aber keine Bilder oder Videos aufgenommen werden (siehe § 169 Satz 2 GVG).

Der Betroffene kann dem Vorsitzenden Richter mitteilen, dass er keine Fotoaufnahmen wünscht. Der Richter übt das u.a. das Hausrecht aus (siehe § 176 GVG). In diesem Zusammenhang kann er die Fotoaufnahmen beschränken oder gar verbieten.

In jedem Falle dürfen keine heimlichen Fotos erstellt werden. Meist hat die Presse vor oder nach der Verhandlung die Gelegenheit, Fotos aufzunehmen.

Fotos von weiteren Beteiligten im Gerichtsverfahren:

Die weiteren Beteiligten wie Richter, Schöffen (siehe BVerfG, Beschluss vom 21. Juli 2000 - 1 BvQ 17/00), Staatsanwälte und Verteidiger stehen als Organe der Rechtspflegeim öffentlichen Blickpunkt. Daher haben Sie eher Bildveröffentlichungen zu dulden (siehe BVerfG, Beschluss vom 19. Dezember 2007 - 1 BvR 620/07). Aber auch diese Personengruppen können durchaus darüber entscheiden, ob ein Foto im Zusammenhang mit ihrer Berufsausübung veröffentlicht werden soll; insoweit ist eine Fotoveröffentlichung ohne Einwilligung nur rechtens, wenn hieran ein öffentliches Interesse besteht (siehe LG Berlin, Urteil vom 08.03.2007 - 27 O 1208/06).

Zeugen sind demgegenüber schutzbedürftiger. Eine Veröffentlichung von Fotos, die Opfer eines Verbrechens geworden sind, ist grundsätzlich nicht mehr vom Informationsinteresse der Öffentlichkeit geschützt (siehe LG Köln, Urteil vom 05.06.1991 - 28 O 451/90 = NJW 1992, 443).

(Video) Film- und Bildaufnahmen verboten I Reichsbürger I Klimaaktivisten I Clan-Verhaftung I

Rechte der Betroffenen bei ungewollten und nicht gerechtfertigten Bildveröffentlichungen und Zeitungsartikeln:

Wurde ein Foto unerlaubt veröffentlicht, so hat der Betroffene einen Anspruch auf

  • Unterlassung und Löschung oder Herausgabe (siehe § 38 KUG) der Bilder oder Videos.
  • Schadensersatzin Betracht: Je größer der Verbreitungsfaktor und je unangenehmer die Veröffentlichung, desto höher fällt der Schadensersatzanspruch aus. Bei einer kommerziellen Nutzung werden, muss der Verwender Schadensersatz in Höhe der üblichen Lizenz zahlen oder des tatsächlichen Gewinns.

Als Anspruchsgegner kommt einerseits derjenige in Betracht, der das Foto erstmalig veröffentlichte;also die Zeitung, der Bloginhaber, der Fernsehsender, etc.

Andererseits können Ansprüche aber auch gegen die Betreiber der Internetseite (z.B. facebook, twitter, instagram, youtube) sowie gegen Suchmaschinenanbieter (z.B. google, bing, etc.) geltend gemacht werden.

Darüber hinaus können auch die Personen, die das Foto oder Video als Hyperlink auf der eigenen Internetseite einbetten oder im sozialen Netzwerk posten, Anspruchsgegner sein (siehe LG Hamburg, Urteil vom 18.05.2012 - 324 O 596/11).

Zudem müssen unberechtigte Verwender auch eine Strafe fürchten:

"Mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer [..widerrechtlich..] ein Bildnis verbreitet oder öffentlich zur Schau stellt"

- siehe § 33 KUG

Weitere Informationen zur Rechtslage beim Recht am eigenen Bild:

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Sie befinden sich in einem Strafverfahren und wollen eine Berichterstattung verhindern? - Wir werden Ihnen helfen!

Von Ihnen wurden unberechtigter Weise Fotos oder Videos aufgenommen und gar verbreitet? Sie dulden die Veröffentlichung nicht und wollen die Bilder gelöscht wissen?Sie haben Angst, dass sich die negative Berichterstattung auf das Strafmaß niederschlägt? - Sie sollten handeln!

Wir werden Ihnen bei der Verhinderung einer negativen Berichterstattung helfen und das deutschlandweit!

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Gewährleistungsausschluss:

Bitte beachten Sie, dass trotz sorgfältiger Recherche keine Gewähr für die inhaltliche Richtigkeit oder Aktualität, etc. der Informationen übernommen werden kann. Ebenso wird jegliche Haftung ausgeschlossen. Diese Informationen ersetzen keine Rechtsberatung. Die Informationen sind allgemein gehalten, während eine Rechtsberatung sich inhaltlich ganz konkret mit Ihrem persönlichen Anliegen auseinandersetzt. Es ist daher dringend zu empfehlen, dass Sie sich, soweit Sie konkret betroffen sind, unverzüglich mit einem Rechtsanwalt in Verbindung setzten. Stand der Information: April 2023.

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(Video) Medien - Manipulation | Wie Berichterstattung Realität verändert | Vera F. Birkenbihl

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Kommentare: 3

  • #1

    Antwort zu #1 (Sonntag, 08 Juli 2018 11:20)

    Hallo,

    ich befinde mich gerade in einem Strafverfahren und die regionalen Zeitungen berichten alle darüber. Scheinbar wurde die Anklageschrift der Staatsanwaltschaft bekannt und viele Zeitungen zitierenweite Teile daraus. Ist das zulässig?

    Danke für die Antwort.

  • #2

    RA (Dienstag, 11 September 2018 10:42)

    Guten Tag,

    ich hatte vor geraumer Zeit eine Gerichtsverhandlung (öffentlich). In dieser Gerichtsverhandlung wurde ich zu einer Freiheitsstrafe zu 3 Jahren 8 Monaten verurteilt.

    Jedenfalls wurden in dieser Verhandlung ohne meine Zustimmung Fotos gemacht und ein riesiger Presseartikel veröffentlich welcher auch online zur Verfügung steht!

    https://www.tag24.de/nachrichten/chemnitz-landgericht-crystal-speed-marihuana-koks-boxer-verkloppte-drogen-im-darknet-381577

    In diesem Artikel kann ich eindeutig identifiziert werden, da folgende Daten enthalten sind:
    - Name , Alter
    - Wohnort
    - Beruf
    - Familienmitglieder
    - Hobbys (Sport)

    Da ich im IT Bereich arbeite und dieser Artikel meinen Ruf bzw die Resozialisierung schädigt, möchte ich diesen unbedingt löschen lassen, jedoch antwortet dieses Schmierblatt nicht!!!

    Nun meine Frage, kann ich die LÖschung gerichtlich fordern und eine Schadensersatzklage einleiten??? Bzw hätte diese Erfolg?

    Über eine Antwort würde ich mich freuen.

    Danke im voraus.

  • #3

    Antwort zu #2 (Mittwoch, 26 September 2018)

    Guten Tag,

    leider kam ich erst nach meinem Urlaub dazu, Ihre Anfrage zu beantworten. Kurz gesagt: Sie können die Löschung verlangen und wohl auch Schadensersatz geltend machen. Ich sehe durchaus überwiegendeErfolgschanchen in Ihrem Fall.

    (Video) Studie: ARD und ZDF berichten einseitig (Media Tenor)

    Zur Rechtslage: Es besteht zwar ein öffentliches Interesse an Ihrem Fall und somit darf die Öffentlichkeit auch informiert werden. Aber alles was die Resozialisierung hindert, müssen Sie nicht mehrhinnehmen. Hierzu gehört die Veröffentlichung Ihres Fotos einerseits und Ihrer Daten andererseits. Der Artikel übt alleine hierdurch vielmehr eine Prangerwirkung aus, was die Grenzen derPressefreiheit eindeutig überschreitet!

    Mit freundlichen Grüßen

    Sven Nelke
    Rechtsanwalt

FAQs

Was ist verdachtsberichterstattung? ›

Die Grundsätze der Verdachtsberichterstattung sorgen dafür, dass Zeitungen und Blogs meist anonym und nur selten identifizierend über noch nicht verurteilte Personen berichten, die im Verdacht stehen, Straftaten begangen zu haben.

Wie ist der Ablauf eines Strafverfahrens? ›

Der Ablauf des Verfahrens ist vergleichbar

Die erste Phase ist das Ermittlungsverfahren, daraufhin folgt das Zwischenverfahren, woraufhin gegebenenfalls das Hauptverfahren eingeleitet wird. Im Anschluss schließt ein Strafverfahren mit einem Vollstreckungsverfahren ab .

Welche Rechte und Pflichten hat der Angeklagte? ›

Jeder Angeklagte hat ein sich aus dem Grundgesetz ergebendes Recht dar- auf, sich umfassend zu den ihm gegenüber erhobenen Vorwürfen äußern zu können. Der Angeklagte kann dabei nicht nur den Zeugen selbst Fragen stellen, sondern auch das Er- gebnis der Zeugenvernehmung gegenüber dem Gericht würdigen.

Was fällt unter Strafverfahren? ›

Das Strafverfahren ist insbesondere zur Feststellung einer Straftat und zur Festsetzung von Sanktionen und Strafen vorgesehen. Es untergliedert sich in verschiedene Phasen, das Ermittlungsverfahren, das Zwischenverfahren und das Hauptverfahren.

Was ist der Unterschied zwischen beklagt und angeklagt? ›

Wer also verklagt wird, den Kaufpreis zu zahlen (eine zivilrechtliche Streitigkeit), wird folglich nicht angeklagt, sondern verklagt und ist sodann im Prozess Beklagter. Wer hingegen einer Straftat – etwa eines Totschlags, eines Diebstahls, einer Sachbeschädigung – beschuldigt ist, kann angeklagt werden.

Welche Rechte habe ich als Beschuldigter? ›

Der Beschuldigte hat das Recht, die Aussage zu verweigern; er darf also schweigen. Dies darf ihm nicht nachteilig ausgelegt werden. Der Beschuldigte hat das Recht in jeder Lage des Verfahrens einen Verteidiger (Rechtsanwalt) zu wählen. Der Anspruch auf rechtliches Gehör findet sich auch in der StPO wieder.

Wie verhält man sich als Angeklagter vor Gericht? ›

Muss man sich vor Gericht als Angeklagter „zur Sache einlassen“? Außer den Angaben zur Identitätsfeststellung müssen Sie vor Gericht nichts sagen. Schweigen darf auch nicht zu Lasten des Angeklagten durch das Gericht gewertet werden.

Wann wird ein Strafverfahren fallen gelassen? ›

Darin ist festgelegt, dass ein Ermittlungsverfahren bei Vergehen eingestellt werden kann, sofern das Maß der Schuld des Täters als gering anzusehen ist und zudem kein öffentliches Interesse an einer Strafverfolgung besteht.

Wie lange dauert es bis ein Strafverfahren eingestellt wird? ›

Wie lange dauert ein strafrechtliches Ermittlungsverfahren? Das Ermittlungsverfahren wird mit Abschluss der Ermittlungen beendet, d.h. wenn Polizei und Staatsanwaltschaft den Sachverhalt erforscht haben. Eine Dauer ist dafür nicht vorgeschrieben. Ein Ermittlungsverfahren kann u.U. mehrere Jahre dauern.

Wie lange dauert es bis ein Strafverfahren eingeleitet wird? ›

Nach der Anklageerhebung dauert es bis zur Hauptverhandlung mehrere Monate – meist 3 bis 6 Monate, je nach Auslastung der Gerichte. Das eigentliche Kernstück des Verfahrens, die Gerichtsverhandlung bzw. Hauptverhandlung vor Gericht, kann an einem einzelnen Tag erledigt sein.

Was kommt nach Strafverfahren? ›

Zwischenverfahren. Zum Ablauf vom Strafverfahren gehört auch das Zwischenverfahren. Entscheidet sich die Staatsanwaltschaft nach dem Ermittlungsverfahren dazu, eine Anklage zu erheben, wird die entsprechende Anklageschrift an das Gericht verschickt und leitet somit das sogenannte Zwischenverfahren ein.

Kann man mit dem Staatsanwalt verhandeln? ›

Dealen im Strafverfahren bei Gericht

Der Deal ist aber auch dann noch möglich, wenn die Staatsanwaltschaft bereits Anklage erhoben hat. Dann kann unter Einbeziehung des Gerichts unter Absprache mit den Rechtsanwälten und dem Vertreter der Staatsanwaltschaft ebenfalls noch eine Verfahrenseinstellung erreicht werden.

Wie kann ein Strafverfahren enden? ›

Das Hauptverfahren endet – wenn keine Einstellung erfolgt – im Strafverfahren mit einem Urteil durch das Gericht. Dieses kann sowohl den Freispruch als auch die Verurteilung mit Geldstrafe bis zu Freiheitsentzug von vielen Jahren bedeuten.

Kann ich sehen wer mich angezeigt hat? ›

Wer einer Straftat beschuldigt wird, kann Akteneinsicht beantragen. Dadurch erfährt wer, was ihm genau vorgeworfen wird und wie er sich am besten verteidigen kann. Aber nicht nur der Beschuldigte, sondern auch die meisten Prozessbeteiligten dürfen Einblick in die Akten nehmen.

Wie kann ich wissen ob gegen mich ermittelt wird? ›

es besteht keine Pflicht der Staatsanwaltschaft mitzuteilen, ob gegen jemanden ermittelt wird. Wenn begründeter Verdacht besteht, dass eine Anzeige erstattet wurde, kann man eine Anfrage an die Staatsanwaltschaft stellen und um Auskunft bitten. Dies ergibt sich aus § 170 Abs. 2 Satz 2 StPO.

Wie erfahre ich dass ich angezeigt wurde? ›

Sollten Sie einer Straftat verdächtig und Ihr Name bekannt sein, bekommen Sie von dem zuständigen Polizeibeamten eine Vorladung zur Vernehmung als Beschuldigter. Die Vorladung erfolgt in aller Regel schriftlich. Der verletzte Tatbestand wird Ihnen mitgeteilt.

Sollte man als Beschuldigter eine Aussage machen? ›

Muss ich als Beschuldigter eine Aussage machen? Als Beschuldigter müssen Sie nur Angaben zu Ihrer Identifikation machen. Ansonsten steht Ihnen ein Aussageverweigerungsrecht zu, von dem Sie ohne anwaltliche Unterstützung in jedem Fall Gebrauch machen sollten.

Was ist der Unterschied zwischen Tatverdächtiger und Beschuldigter? ›

Während der Tatverdächtige sich lediglich auf sein Auskunftsverweigerungsrecht berufen kann, stehen dem Beschuldigten die Rechte iSv § 136 I StPO zu, nämlich das Schweigerecht und die Selbstbelastungsfreiheit. Der Befragte kann sich so gegen die Beschuldigungen effektiver wehren.

Welche Pflichten hat ein Beschuldigter? ›

Die einzige Pflicht, die den Beschuldigten im Strafverfahren trifft, ist die vollständige und korrekte Angabe seiner Personalien. Dazu gehören Vor- und Nachname, Geburtsdatum und -ort, Anschrift, Familienstand, Beruf und Staatsangehörigkeit.

Was darf man nicht mit ins Gericht nehmen? ›

Alle Besucher sowie mitgeführtes Gepäck werden einer Kontrolle auf Waffen und andere gefährliche Gegenstände (zum Beispiel Messer, Scheren, Nagelfeilen, Pfefferspray) unterzogen. Mit solchen Gegenständen dürfen Sie das Gericht nicht betreten.

Wie spricht man mit einem Richter? ›

Wie redet man eine Richterin oder einen Richter eigentlich an? Am besten sagen Sie: "Frau Richterin", "Herr Richter", oder "Frau Vorsitzende" oder "Herr Vorsitzender". Nach der Belehrung werden Sie meist gebeten, vor dem Gerichtssaal zu warten.

Wann darf man vor Gericht lügen? ›

Der Angeklagte muss sich nicht selbst belasten.

Ein Schweigen oder eine simple Lüge (”Ich bin unschuldig”) sind nicht strafbar. Wird mit dem wahrheitswidrigen Leugnen jedoch gleichzeitig eine andere Person falsch verdächtigt, kommt unter Umständen eine Strafbarkeit gem. § 164 StGB (Falsche Verdächtigung) in Betracht.

Wie lange darf ein Strafverfahren laufen? ›

Im Ermittlungsverfahren ist die Dauer nicht fest vorgeschrieben. Es gibt keine gesetzliche Grenze dafür, wann dieser Verfahrensabschnitt abgeschlossen sein muss. Gleiches gilt auch für die weiteren Etappen des Strafprozesses.

Kann man ohne Beweise bestraft werden? ›

Selbst wenn das Gericht überzeugt ist, darf es einen Menschen nicht verurteilen, wenn eindeutige Beweise fehlen oder noch letzte Zweifel herrschen. Es gilt die Unschuldsvermutung. Sie besagt, dass jemand als unschuldig gilt, bis er rechtskräftig verurteilt wird.

Kann ein Strafverfahren eingestellt werden? ›

Bieten die Ermittlungen genügenden Anlass zur Erhebung der öffentlichen Klage, so muss die Staatsanwaltschaft Anklage erheben, andernfalls stellt sie das Verfahren ein (§ 170 StPO). Die Staatsanwaltschaft muss das Verfahren gemäß § 170 Abs. 2 StPO einstellen, wenn kein hinreichender Tatverdacht vorliegt.

Wer trägt die Kosten bei Einstellung des Verfahrens? ›

Einstellung des Verfahrens gemäß § 170 Abs. 2 StPO mangels Tatverdachts. Wie ein Freispruch, allerdings trägt der Beschuldigte seine notwendigen Auslagen selbst (z.B. Anwaltskosten).

Wie schnell bekommt man einen richterlichen Beschluss? ›

Ein Beschluss ist so lange gültig bis er rechtskräftig für ungültig erklärt wird. Abzustellen ist dabei nicht auf den Zeitpunkt einer erstinstanzlichen Entscheidung, sondern auf die unanfechtbare Entscheidung des mit der Berufung befassten Landgerichts oder des mit der Revision befassten Bundesgerichtshofs.

Wie hoch sind die Gerichtskosten bei einem Strafverfahren? ›

Wie hoch die Kosten für das Gericht ausfallen, hängt von der vom Richter verhängten Geld- oder Freiheitsstrafe ab. So liegen die Gebühren im ersten Rechtszug zwischen 155 und 1.100 Euro. Darüber hinaus fallen ggf. noch Ausgaben für einen Anwalt an.

Welche Rechte hat ein Angeklagter in Deutschland? ›

der Anspruch auf rechtliches Gehör vor Gericht; das Recht auf Wahl eines Strafverteidigers in jeder Lage des Verfahrens (§137 StPO); das Recht auf Anwesenheit bei Beweisaufnahmen; das Recht auf Vornahme einzelner Beweiserhebungen nach Anklageerhebung und somit ab dem Vorverfahren gem.

Was ist die Aufgabe eines Angeklagten? ›

Der Angeklagte wird zur Hauptverhandlung geladen und muss sein Ausbleiben grundsätzlich genügend entschuldigen. Andernfalls kann er verhaftet und vorgeführt werden (§ 216 StPO). In der Hauptverhandlung können auch der gesetzliche Vertreter, der Ehegatte oder der Lebenspartner Beistand des Angeklagten sein (§ 149 StPO).

Welche Rechte hat ein Verdächtiger? ›

Sowohl der Verdächtige als auch der Beschuldigte haben bestimmte Informations-, Verteidigungs-, Verfahrensbeteiligungs- und Verständigungsrechte. Sie müssen etwa sobald wie möglich darüber informiert werden, dass gegen sie ein Ermittlungsverfahren eingeleitet wurde und dass gegen sie ein konkreter Tatverdacht besteht.

Wer verliest die Anklage? ›

Der Staatsanwalt verliest den Anklagesatz, § 243 III 1 StPO. Beim Verlesen der Anklage aufstehen! Es ist darauf zu achten, dass das Wort „ Angeschuldigter“ der Anklage durch „ Angeklagter“ ersetzt wird. Hat der Sitzungsvertreter als Vorlage einen Strafbefehl, ist dieser entsprechend umzuformulieren.

Sind suggestivfragen vor Gericht erlaubt? ›

Sein Fragerecht begrenzt sich auf einzelne Fragen zu einem gerade erörterten Sachverhalt. Die Fragen dürfen sich nur auf den Prozessgegenstand beziehen. Sind die Fragen für die Sachaufklärung ungeeignet, sind sie nicht zulässig. Es dürfen keine Suggestivfragen gestellt werden.

Wie lange ist man Beschuldigter? ›

Im deutschen Strafrecht gilt die Unschuldsvermutung: Jeder Beschuldigte gilt so lange als unschuldig, bis seine Schuld durch ein Gericht rechtskräftig festgestellt wurde. Im Ermittlungsverfahren bereitet die Staatsanwaltschaft ihre Entscheidung vor, ob sie den Beschuldigten anklagen möchte oder das Verfahren einstellt.

Was macht eine Aussage glaubhaft? ›

Die Glaubhaftigkeitsprüfung einer Aussage bezieht sich demnach darauf, ob und ggf. inwieweit darauf vertraut werden kann, daß ein Zeuge in seiner Aussage schildert, was er erlebt hat.

Wem glaubt der Richter bei Aussage gegen Aussage? ›

Wonach richtet sich die Entscheidung des Gerichts bei einer „Aussage gegen Aussage“ Situation? Gem. § 261 StPO hat der Richter im Rahmen der Hauptverhandlung seine Überzeugung zu gewinnen und entscheidet frei über das Ergebnis der Beweisaufnahme.

Wann gilt im Zweifel für den Angeklagten? ›

Lateinisch für "im Zweifel für den Angeklagten". Dieser strafrechtliche Grundsatz besagt, dass immer dann, wenn ein Umstand nicht zweifelsfrei geklärt werden kann, die für die Angeklagte/den Angeklagten günstigere Tatsache angenommen werden muss.

Wie verhalte ich mich als Beschuldigter? ›

Das ist das richtige Verhalten als Beschuldigter:
  1. Ruhe Bewahren.
  2. Aussage verweigern.
  3. Vorladungen nicht ohne Verteidiger folgen.
  4. Kein Kontakt zu möglichen Mitbeschuldigten und Zeugen.
  5. Verwandte auf ihr Zeugnisverweigerungsrecht hinweisen.
  6. Mögliche entlastende Beweise sichern (Kopieren, Speichern, Gedächtnisprotokoll)

Wie lange dauert es bis zur Vernehmung? ›

Sie kann von 15 Minuten bis zu einem ganzen Tag andauern. Das gesamte Strafverfahren kann sich über mehreren Monate ziehen und kann mehrere Hauptverhandlungstage beinhalten.

Wie wird man vom Zeugen zum Beschuldigten? ›

Zeuge wird zum Beschuldigten

Sollte der Zeuge aufgrund seiner Aussagen zum Verdächtigen werden, ist es die Pflicht des vernehmenden Beamten, ihn auf diese Tatsache hinzuweisen und darüber zu belehren, dass er sich selbst und nahe Angehörige nicht durch weitere Aussagen zur Tat belasten muss.

Wie lange dauert es bis zu einer Vorladung? ›

Dauer - Anzeige bis Vorladung

U.a. kommt es auch die arbeitsmäßige Belastung an, aber auch die Bedeutung der Sache spielt eine Rolle. JuraForum.de-Tipp: Es können durchaus mehrere Wochen vergehen, bis der Beschuldigte letztlich seine Vorladung erhält!

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Author: Margart Wisoky

Last Updated: 10/22/2023

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